10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 verlas Eleanor Roosevelt vor den Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta). Was die Witwe des ehemaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt damals verkündete, war ein historischer Meilenstein: Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit verständigten sich die damals 56 UN-Mitgliedstaaten auf Rechte, die für alle Menschen gelten sollten – über alle Grenzen und Kulturen hinweg. In Artikel 2 der UN-Menschenrechtscharta heißt es: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“

UN-Menschenrechtscharta ist einer der am meisten übersetzten Texte weltweit
48 UN-Mitgliedstaaten stimmten damals in Paris für die Erklärung, Gegenstimmen gab es keine. Acht Länder, darunter die Sowjetunion, Saudi-Arabien und Südafrika, enthielten sich ihrer Stimme. Seither garantieren die Vereinten Nationen in 30 Artikeln das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter, das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. Mit Übersetzungen in mehr als 300 Sprachen ist die UN-Menschenrechtscharta einer der am meisten übersetzten Texte.

Der Tag wurde im Jahr 1950 von den Vereinten Nationen zum internationalen Gedenktag proklamiert.

Weitere Infos unter:
www.un.org/depts/german