17. Mai: Internationaler Tag gegen Homophobie

Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie (engl. International Day Against Homophobia, IDAHO) alljährlich am 17. Mai begangen, um weltweit Respekt und Toleranz für Lesben und Schwule einzufordern. Die Initiative zum Internationalen Tag gegen Homophobie ging von Louis-George Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ilga) vorsteht. Seine Anlehnung findet der Tag an den 17. Mai 1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel zu streichen.

Parallelen zum Paragraph 175 Strafgesetzbuch
Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem früheren Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, wonach sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts seit dem 15. Mai 1871 unter Strafe standen. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 80er Jahren wurde der Paragraph 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.

Erst 1994 wurde Paragraph 175 StGB aufgehoben
Symbolisch auf den 17. Mai gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes. Danach wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis bezeichnete die generelle Aufhebung als “Schande”. Kritik wurde jedoch auch von der Lesben- und Schwulenbewegung laut, da der Bundestag die Urteile gegen Schwule nach 1945 unangetastet ließ, obgleich die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war. Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175 StGB im Zuge der Angleichung von ost- und westdeutschem Strafrecht endgültig zugunsten einer allgemeinen Jugendschutzvorschrift aufgehoben.

Homosexualität war im Mai 2009 noch in rund 70 Ländern strafbar; in sieben Ländern (Iran, Sudan, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, sowie in den Scharia dominierten Gebieten in Somalia und Nigeria) werden homosexuelle Handlungen nach wie vor mit der Todesstrafe belegt.

Weitere Infos unter: 
www.ilga.org