Erfurter Gleichstellungsbeauftragte gekündigt: fatales Zeichen

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gelbes Kästchen mit Text: Kündigung Erfurter Gleichstellungsbeauftragter: fatales zeichen
  • Befremden über die Kündigung der Erfurter Gleichstellungsberechtigten (GB)

  • Vorgehen der GB ist durch das AGG und das Thüringer Gleichstellungsgesetz gedeckt 

  • BAG lässt Vorgehen von Oberbürgermeister Andreas Bausewein prüfen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat sich mit einem Schreiben an den Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein gewandt. Darin drückt die BAG ihr Befremden über die fristlose Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann aus:

 „Eine außerordentliche und fristlose Kündigung kommt immer nur als ultima ratio für Arbeitgeber*innen in Betracht. Liegt eine verhaltensbedingte arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, so ist in aller Regel der Arbeitnehmer*in die Möglichkeit zu geben, sich zukünftig ihren entsprechend zu verhalten. Klassischer Weise erfolgt dies durch den Ausspruch einer Abmahnung. Im Hinblick auf diese rechtlichen Grundprämissen und dem uns vorliegenden Sachverhalt ist die Suspendierung und die anschließende fristlose Kündigung von Frau Witzmann nicht nachvollziehbar“, so BAG-Bundessprecherin Katrin Brüninghold in dem Schreiben an den Erfurter Oberbürgermeister.

Sowohl das Thüringer Gleichstellungsgesetz als auch das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz decken das Vorgehen der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten. Die Kündigung sendet ein fatales Signal- sowohl an Betroffene sexueller Gewalt als auch an die Gleichstellungsbeauftragte, und auch in Richtung Täter.

„Die Begleitung von Menschen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, ist eine schwierige und sehr anspruchsvolle Arbeit. Diese dient dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen. Daher darf diese keinesfalls durch fehlende Unterstützung der Dienststelle und erst recht nicht durch Drohungen mit einer Beschränkung der Rechte und durch arbeitsrechtliche Schritten gegen die Gleichstellungsbeauftragte konterkariert werden“, sagt BAG-Bundessprecherin Dr. Marie-Luise Löffler.

Die BAG wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bitten, den Vorgang zu prüfen. Darüber hinaus wird der gesamte Sachverhalt auch der Kommission für Gleichstellung des Deutschen Juristinnenbunds vorgelegt, um diesen rechtlich prüfen zu lassen. 

Schreiben an Erfurter Oberbürgermeister

Hier finden Sie das ausführliche Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt im Wortlaut

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