Offener Brief an Ministerin Dr. von der Leyen und Ministerin Dr. Schröder zum Betreuungsgeld /Grundsicherung nach SGB II

(2013) Als sog. vorrangige Leistung ist das Betreuungsgeldauf SGB II-Leistungen anzurechnen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass es SGB II-Bezieherinnen größtenteils nicht freigestellt wird, ob sie Betreuungsgeld beantragen wollen. Von Wahlfreiheit für Frauen und junge Familien kann hier also keine Rede sein.

 

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