dpa zur 23. Buko: "Bundesgesetz für kommunale Gleichstellungsbeauftragte" incl. Interviews

07.09.2015  Gesellschaft;Mecklenburg-Vorpommern;Frauen;

Forderung nach Bundesgesetz für kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Verfassung verankert. Doch die gesellschaftliche Realität hinkt noch weit hinterher. Es gibt noch viel zu tun für Gleichstellungsbeauftragte.

Rostock (dpa/mv) - Die Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter sollte in einem Bundesgesetz oder einer verbindlichen Rahmenrichtlinie geregelt werden. Das hat die Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten am Montag in Rostock gefordert. Grund dafür sei, dass einige Bundesländer keine Verpflichtung zur Einrichtung dieser Stellen sehen, sagte Beate Ebeling, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros. In diesem Gesetz müsse beispielsweise geregelt sein, dass Kommunen ab einer Größe von 10 000 oder 20 000 Einwohnern solche Stellen einrichten müssen.

Wie Ebeling weiter sagte, gibt es etwa für die Kommunen in Baden-Württemberg keine gesetzlich verankerte Verpflichtung. In Niedersachsen sei nach diversen Änderungen der Vorgaben die Zahl der Beauftragten von 120 auf nunmehr rund 50 gesunken. Von diesen arbeiteten nur 28 in Vollzeit, die anderen seien mit zusätzlichen Aufgaben betreut.

Bundesweit gebe es rund 1900 kommunale Gleichstellungsbeauftragte, 900 davon hauptamtlich. Aber viele Stellen seien nicht mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet. Oft gebe es keine Mitarbeiterin oder unterstützende Verwaltungskraft, die Gehalts-Eingruppierung sei unterirdisch. Es sei davon auszugehen, dass es bundesweit mehrere Kommunen gibt, in denen es gar keine Gleichstellungsbeauftragte gibt.

Die Konferenz forderte, dass im Gesetz ein einheitliches Berufsbild für Gleichstellungsbeauftragte festgelegt wird, das wiederum eine Hochschulausbildung voraussetzt. Damit sei eine bestimmte Eingruppierung verbunden. Die Stellen müssten zudem personell besser ausgestattet sein.

Eines der Fachthemen der Konferenz mit rund 400 Delegierten war die «Gleichstellungspolitik 3.0», also die Veränderungen der Arbeit durch das Internet. So verzeichnen die Gleichstellungsbeauftragten eine starke Zunahme beim sogenannten Cybermobbing. Dabei handelt es sich um Angriffe, Beleidigungen oder Bedrohungen beispielsweise in sozialen Netzwerken. Bei einer EU-weiten Befragung unter 42 000 Frauen hätten 20 Prozent der 18- bis 29-jährigen angegeben, schon Opfer von Online-Belästigung geworden zu sein.

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