Stellungnahme zur Anpassung des Sexualstrafrechts an die Vorgaben der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Die Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordern, bei der angekündigten Reform des Sexualstrafrechtes die Vorgaben der Istanbuler Konvention umzusetzen. Dazu zählen wir im Besonderen die Reform des Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Die BAG kommunaler Frauenbüros schließt sich der Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes an.