Was steht in der europäischen Charta für die Gleichstellung?

Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ deckt sämtliche kommunalen Aufgaben und Politikfelder ab – von der politischen Rolle der Kommune über ihre Rolle als Arbeitgeberin und Dienstleistungserbringerin bis hin zu kommunalen Aufgaben im Bereich Planung und nachhaltige Entwicklung. Die Charta für Gleichstellung ist in drei Teile gegliedert:

In Teil I werden sechs Grundsätze vorgestellt. Die Grundsätze beziehen sich u. a. auf die Bekämpfung von vielfältiger Diskriminierung, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Beseitigung von Geschlechterstereotypen sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen. 


In Teil II werden konkrete Schritte beschrieben, die von den unterzeichnenden Kommunen unternommen werden sollten, um die Bestimmungen der Charta für Gleichstellung umzusetzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Erstellung und regelmäßigen Evaluation eines Gleichstellungsaktionsplans. 


Teil III umfasst 39 Artikel, die nach kommunalen Aufgaben und Politikfeldern geordnet sind und vielfältige Anregungen zur Umsetzung bieten.

Die deutsche Übersetzung der Charta für Gleichstellung sowie einige Hinweise zu den inhaltlichen Ergänzungen aus dem Jahr 2022 finden sich auf der Website der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (s. Downloads).