1. Mai: Tag der Arbeit

Der Tag der Arbeit wurde im Jahr 1889 vom Gründungskongress der „Zweiten Internationalen“ als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ proklamiert und von der Weimarer Nationalversammlung im April 1919 zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Allerdings war das Gesetz auf den 1. Mai 1919 beschränkt, da eine spätere Regelung in eine internationale Lösung eingebunden werden sollte. Hunderttausende demonstrierten an diesem Tag für einen Acht-Stunden-Tag und für das Recht, überhaupt Gewerkschaften zu gründen.

Alliierter Kontrollrat bestätigt 1. Mai als Feiertag
Die Nationalsozialisten erklärten im April 1933 den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ und nutzten diesen Tag für Propaganda-Aufmärsche. Gleichzeitig zerschlugen sie die Gewerkschaften und ließen zahlreiche Funktionäre verhaften. Nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigte der Alliierte Kontrollrat den 1. Mai als Feiertag.

Auch in der DDR wurde der Tag der Arbeit für Regierungszwecke instrumentalisiert, nur vordergründig ging es hier um ArbeiterInnenrechte. Nach sowjetischem Vorbild verkam die Veranstaltung eher zu einer Militärparade denn einer freiwilligen Demonstration.

Im vereinten Deutschland gehen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen alljährlich am 1. Mai auf die Straße, um für die Rechte von ArbeitnehmerInnen einzutreten.