Frauenarmut bei ostdeutschen Frauen, Zeit online

Frauen in der DDR: Die systematische Diskriminierung im Osten Rund 300.000 geschiedene ostdeutsche Frauen leben heute in Armut, weil vor 25 Jahren ihre Renten falsch berechnet wurden. Jetzt liegt die Angelegenheit bei den UN. Von Annett Gröschner 19. Oktober 2015, 20:11 Uhr 63 Kommentare


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Warme Weste für 7,50 Euro: Frauen auf dem Marktplatz von Bitterfeld in Sachsen-Anhalt © Waltraud Grubitzsch/dpa


Wenn es darum geht, wie viel für die Gleichstellung der Geschlechter in den vergangenen Jahren erreicht wurde, hört man immer wieder dasselbe Beispiel: Es sei ja noch bis 1977 der Frau verwehrt gewesen, ein Konto zu eröffnen oder zu arbeiten, wenn der Ehemann nicht sein Einverständnis gab. Das ist in Bezug auf die alte Bundesrepublik zwar richtig, für Gesamtdeutschland aber eben nur die halbe Wahrheit.

Zur selben Zeit war es in der DDR ein anerkannter Scheidungsgrund, wenn die Ehemänner die berufliche Qualifizierung ihrer Frauen nicht unterstützten. Die DDR hatte das Familiengesetzbuch schon 1966 reformiert, auch, weil sie die Arbeitskraft der Frauen dringend benötigte. Eigenes Geld verdienen heißt, ökonomisch unabhängiger zu sein. Diese Unabhängigkeit macht es leichter, eine als unbefriedigend empfundene Ehe zu beenden. Die Scheidung wurde in der DDR vom Unglück zum einkalkulierbaren Lebensrisiko. Geschiedene Frauen saßen nicht mehr wie Fontanes Figur Effi Briest im gleichnamigen Roman – in Ost wie West Schullektüre – nach außerehelicher Beziehung und nachfolgender Scheidung depressiv auf der Schaukel, während die Kinder von der Familie des Vaters aufgezogen wurden. Das größte Problem nach einer Scheidung bestand im Bedürfnis einer räumlichen Trennung, denn der Mangel an Wohnraum führte dazu, dass der Ex-Partner, falls er nicht gleich die nächste Ehe einging, manchmal noch jahrelang mit in der Wohnung lebte.

Zwischen 1960 und 1985 verdoppelte sich die Zahl der Scheidungen auf mehr als 52.000 pro Jahr und brachte der DDR in den achtziger Jahren den 5. Platz im Weltmaßstab ein. Der Anteil der Frauen unter den Antragstellern stieg zwischen 1960 und 1989 von 55 Prozent auf 69 Prozent. Einen Versorgungsausgleich, wie in der Bundesrepublik, gab es nicht, weil das Rentensystem anders aufgebaut war. Bis Anfang der siebziger Jahre blieben auch in der DDR viele Frauen nach der Geburt ihrer Kinder erst einmal zu Hause, aus Tradition und weil die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen noch erhebliche Lücken aufwies. In dieser Zeit zahlten sie einen symbolischen Beitrag in die Rentenkasse, im Monat 3 Mark. Die Höhe des Beitrags war unerheblich, denn zur Rentenberechnung wurden in der DDR nur die letzten zwanzig Berufsjahre herangezogen, in denen die Frauen in der Regel wieder Vollzeit arbeiteten. So waren sie trotz Scheidung auch im Alter einigermaßen bis gut abgesichert.

Im Einigungsvertrag 1990 wurde dann das bundesdeutsche Rentensystem übernommen. Plötzlich zählten alle Berufsjahre gleichwertig; die symbolischen Rentenbeträge der Kindererziehungsjahre wurden als Verdienst gewertet, magere 36 Mark im Jahr, und zogen das Rentenniveau der betroffenen Frauen nach unten, weit unter die erbrachte Lebensleistung. Während geschiedene Männer in der Bundesrepublik für den in Haus- und Familienarbeit erwirtschafteten Anteil der Ex-Ehefrauen einen Rentenbetrag an sie abgeben mussten, brauchten das in der DDR geschiedene Ehemänner aufgrund des anderen Rentensystems nicht. Mit dem Einigungsvertrag genossen die Renten der Ex-Ehemänner Bestandsschutz. Die Renten der 800.000 betroffenen Frauen nicht. Für den Verein der in der DDR geschiedenen Frauen heißt das: "Der Einigungsvertrag legte 1990 ihre Diskriminierung fest." Diskriminierung darf nach bundesdeutschem Recht aber unter keinen Umständen gesetzlich geschaffen und festgeschrieben werden. Nur fand bisher keine Bundesregierung, dass es sich hier um eine Diskriminierung handelt, aufgrund des Geschlechts und der Herkunft.

Das ist nicht aus Versehen passiert

Das Problem war den Architekten des Einigungsvertrages bekannt, es ist ihnen nicht aus Versehen passiert. Im Gegenteil, man könnte ihnen nach Lage der Akten sogar Vorsätzlichkeit unterstellen, denn sie wurden noch vor Abschluss des Vertrages darauf hingewiesen. Man kann nur mutmaßen, ob für sie die gerechte Überleitung der Rentenansprüche dieser Frauen die Anerkennung eines Modells bedeutet hätte, das sie aufgrund ihres alten Rollenverständnisses ablehnten. Aber auch danach wurden alle Möglichkeiten, diese Diskriminierung zu beenden, wie beim Rentenüberleitungsgesetz 1992 zum Beispiel, nicht genutzt. "Sowohl der Einigungsvertrag als auch das Rentenüberleitungsgesetz wurden im Widerspruch zum Gebot der Gleichstellung und Verbot der Diskriminierung von Frauen verabschiedet", so die Expertin für Menschenrechts- und Genderfragen, Marion Böker. "Das damalige Grundgesetz und das UN-Menschenrechtsabkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) hätten ausgereicht, für die in der DDR geschiedenen Frauen spezielle vorübergehende Sonderregelungen einzuführen, um eine angemessene, nicht diskriminierende Rentenüberleitung zu gestalten", sagt Böker.

Eine 2003 von mehreren Ministerien vorgelegte Lösung für eine gerechte Anrechnung und Auszahlung der Renten wurde von der Regierung als zu teuer und aufwendig abgelehnt. Angela Merkel unternahm weder als Frauenministerin noch als Bundeskanzlerin etwas dagegen. Auch aus anderen Ministerien heißt es immer wieder, ja, das sei ungerecht, aber Ungerechtigkeiten passierten nun mal überall. 1999 schlossen sich die betroffenen Frauen zu ebenjenem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen zusammen, der bis heute 3.500 Mitglieder hat, die jedes Mittel nutzen, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. In jeder Legislaturperiode gab es im Bundestag Debatten über ihre Lage, dreimal verabschiedete der Bundesrat eine Entscheidung zu ihren Gunsten, die dreimal von der Regierung abgeschmettert wurde. Unzählige Klagen, darunter drei Bundesverfassungsgerichtsklagen und drei Beschwerden an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden abgewiesen.


Die Zeit der Bundesregierung läuft ab

Im Jahr 2011 wandten sich die Frauen an die Vereinten Nationen. Deren Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), das sowohl die Bundesrepublik als auch die DDR in den achtziger Jahren ratifizierten, erlaubt, Untersuchungsverfahren gegen Regierungen wegen systematischer und schwerwiegender Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Herkunft durchzuführen. Eigentlich sollte die Entscheidung in diesem Jahr fallen, aber bisher wurde das Ersuchen laut Protokoll der Sitzungen nur aufgerufen, konnte aber nicht geprüft werden, da die ergänzenden Informationen des Vertragsstaates, also der Bundesrepublik, zu dem vereinbarten Zeitpunkt noch nicht eingetroffen waren. Nachfragen sind ausgeschlossen. Wenn das Ergebnis, das letztlich auch ohne Unterlagen des betreffenden Staates abgeschlossen werden kann, zugunsten der Frauen ausfällt, muss die Bundesrepublik, die das Abkommen ratifiziert hat, umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung zu beseitigen. Die Zeit läuft für die Bundesregierung, da es vorwiegend ältere Frauen betrifft. Seit dem Einigungsvertrag ist eine halbe Million betroffener Frauen gestorben. Die meisten der 300.000, die noch leben, tun das unter schwierigsten finanziellen Bedingungen, 82 Prozent an der Schwelle zur Armut, trotz zum Teil hoher beruflicher Qualifikationen und bis zu 40 Beitragsjahren.

Kurz vor dem 25. Jahrestag des Einigungsvertrages hat Marion Böker, die die Frauen bei dem Antrag an die UN unterstützt, die Ausstellung Frauen kämpfen um ihr Recht mit Porträts ausgewählter Frauen zusammengestellt. Sie wurde im Fraktionssaal der Linken im Bundestag gezeigt. Demnächst soll sie wandern. Erzählt werden die Geschichten von zwanzig Frauen aus verschiedensten Berufen, von denen einige im hohen Alter noch arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen. Sie wollen keine Almosen, sie wollen, dass ihre durch Arbeit erworbenen Ansprüche anerkannt werden. "Ich bin eine Bundesbürgerin zweiter Klasse und das ist nicht in Ordnung", sagt Alwine A. Eine fortgesetzte Diskriminierung verstärkt die Kränkung, weil es einer Entwertung gleichkommt. Die Ungleichheit setzt sich fort in der 2014 vom Bundestag beschlossenen Mütterrente, die für den gleichen Vorgang, die Geburt und Betreuung eines Kindes, Frauen aus dem Osten gegenwärtig 2,22 Euro weniger pro Rentenpunkt zuspricht als ihren Geschlechtsgenossinnen, die zur selben Zeit im Westen lebten. Aber auch die Mütterrente ist die Fortsetzung eines alten Rollenmodells.

Denn auch wenn es so aussieht, als wäre im Fall der in der DDR geschiedenen Frauen nur eine kleine Gruppe betroffen, so stimmt das nicht. Sie sind, wie Marion Böker es formulierte, die "Vorhut altersdiskriminierter Frauen", denn das, was sie fordern, ist Teil eines größeren Problems. Aufgabe der Politik ist es, endlich die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, die ihnen, egal in welcher Familienform sie leben, ein existenzsicherndes Einkommen und damit auch eine angemessene Rente ermöglicht.

http://www.zeit.de/kultur/2015-10/ddr-frauen-renten-altersarmut-uno-10na...