BAG Beschlüsse

Die Bundeskonferenzen sind der Ort, an dem alle zwei Jahre die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammenkommen. Neben der Vernetzung der Kolleginnen findet ein Austausch über aktuelle frauen- und gleichstellungspolitische Fragestellungen statt. Im Anschluss an die Tagung werden frauen- und gleichstellungspolitiche Beschlüsse gefasst, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Es geht um Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht oder um Quotierung von Gremien, um besseren Opferschutz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind oder anonymisierte Spurensicherung nach Sexualstraftaten. Die im Anschluss an die Bundeskonferenzen verabschiedeten Beschlüsse werden als Forderungen an die zuständigen Ministerien oder Gremien versandt.

Hier finden Sie alle Beschlüsse der vergangenen Jahre und die Antworten und Stellungnahmen aus Institutionen, Ministerien oder bundesweiten Gremien.

Eine Übersicht der Beschlüsse ab 1987 finden sie unter "Downloads" auf der linken Seite.

 

Die Beschlüsse, und Antworten auf diese, der 25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten "Verfassungsauftrag Gleichstellung" vom 16. - 18.

Die Beschlüsse der 24. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, 7. - 9. Mai 2017 in Wolfsburg

Verfassungsauftrag Gleichstellung - Taten zählen!

Karlsruher Erklärung einstimmig verabschiedet

Frauenrechte durch Frauenpolitik realisieren

Erklärung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anlässlich der 15. Bundeskonferenz in Berlin im Juni 2002

Die 14. Bundeskonferenz hat sich eingehend mit ihren frauenpolitischen Standpunkten und der Entwicklung von Visionen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit befasst.

Erklärung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anlässlich der 11. Bundeskonferenz in Nürnberg, 1996

  • Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktionsvorsitzende Renate Künast
  • Sekretariat der Kultusministerinnenkonferenz
  • Bundesministerin Ursula von der Leyen, BMAS

Antwortschreiben der entsprechenden Ministerien auf die Beschlüsse entnehmen Sie bitte der Datei im Downloadbereich.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, das Kriterium der Geschlechtergerechtigkeit als Kernziel in das Ziel- und Steuerungssystem des SGB II aufzunehmen.

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