
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Gibt es in vielen Städten und Kommunen - leider nicht in allen.
- unterstützt Politik, Verwaltung und Institutionen bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming, um die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu erreichen.
- ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Geschlechtergleichstellung.
- kooperiert mit Ämtern und Dezernaten.
- unterstützt verwaltungsintern geschlechtergerechtes Handeln.
- ist Servicestelle für Frauen und Mädchen und vermittelt Kontakte zu Beratungsstellen und Ämtern.
- unterstützt beispielhafte Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern / Mädchen und Jungen.
- kooperiert mit Institutionen, Verbänden, Vereinen, der Beratungsinfrastruktur und gesellschaftlich relevanten Institutionen.
- organisiert Veranstaltungen oder zum Beispiel gegen Gewalt an Frauen oder für Lohngleichheit.
- initiiert Kampagnen, zum Beispiel gegen Frauenarmut.
- ist lokal, regional und bundesweit vernetzt.
Der Hintergrund:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Grundgesetz, Artikel 3)
Obwohl die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert ist, wurde zum Beispiel erst 1977 das Gesetz abgeschafft, wonach Frauen nur mit der Erlaubnis des Ehemannes arbeiten durften. Der Druck der Frauenbewegungen der 1960, 70er und 80er Jahre setzt die massiven Verstöße gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer wieder auf die Tagesordnung. Ohne die Frauenbewegung gäbe es z.B. keine kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Es ist immer noch viel zu tun für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die seit Anfang der 80er Jahre in die Verwaltungen der Kommunen einzogen. Dieser Ansicht sind Christine Rabe und Ida Hiller, die lange Zeit als Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte gearbeitet haben. Hier finden Sie die Interviews mit Ihnen.