Eine offene und demokratische Gesellschaft ist #unteilbar

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt die Demonstration #unteilbar gemeinsam mit zahlreichen Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen und ruft zur Beteiligung an der Groß-Demonstration am 13. Oktober 2018 in Berlin auf. Das Bündnis steht ein für eine offene und freie Gesellschaft – für Solidarität statt Ausgrenzung.

Gleichstellungsarbeit rückt neben der Migrationspolitik vermehrt in den Fokus rechter Kräfte. Sie lehnen Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur ab, sondern bekämpfen sie. Auf der anderen Seite instrumentalisieren diese Gruppierungen z.B. das Thema Gewalt an Frauen, wenn sie damit gegen „Andere“ hetzen können.

 „In vielen Kommunalparlamenten und Kreistagen stellen Rechtspopulist*innen die Gleichstellung und damit den Verfassungsauftrag Gleichstellung in Frage. Ein Jahr, nachdem die AFD in den Bundestag eingezogen ist, gehören Angriffe auf Gleichstellung, Frauenrechte und Gleichstellungsbeauftragte auch dort zur Tagesordnung“, sagt Brigitte Kowas, Bundessprecherin der BAG.

Frauenrechte sind unteilbar

Antifeminismus ist eine Gefahr für die Demokratie. Wer Gleichstellung bekämpft, stellt sich gegen das Grundgesetz, in dem die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert ist. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeiten für die Erfüllung des Verfassungsauftrags[1]. Diejenigen, die sich dagegen stellen, verletzen die Verfassung. Antifeminismus ist antidemokratisch!

Es ist höchste Zeit diesen Demokratiefeind*innen Einhalt zu gebieten. Gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Rassismus – für eine offene und gleichberechtigte, gerechte Gesellschaft.

Ohne Geschlechtergerechtigkeit gibt es keine offene und freie Gesellschaft.
Rechtspopulismus und Antifeminismus bedrohen unsere Rechte.

Deshalb: Runter von Sofa- Auf zur Demo!

Im Namen der Bundessprecherinnen

Brigitte Kowas

Feministischen Block (Treffpunkt ab 11 Uhr, Alexanderstraße  vor dem Park Inn Hotel. Banner FRAUENRECHTE GEMEINSAM VERTEIDIGEN.

 

[1] Artikel 3 des Grundgesetzes, Absatz 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“

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