Ein Gesetz auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland!

Endlich ist der vieldiskutierte Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz im Kabinett beschlossen worden – ein Meilenstein.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen-und Gleichstellungsbüros begrüßt das Gesetz ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Symbol der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland entschieden entgegenzuwirken.

Lohn- und Gehaltstransparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern endlich sichtbar zu machen. Es ist ein Skandal, dass Frauen in der gleichen Position wie ihr männlicher Kollege (statistisch gesehen) 7 % weniger Gehalt bekommen.

Die gesetzliche Vorlage von Ministerin Schwesig sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeiter_innen Informationen darüber verlangen können, wieviel Männer in gleichwertiger Position verdienen. Sie können dabei nicht nur Auskunft über das Grundgehalt einer vergleichbaren Kollegen-Gruppe erhalten, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbestandteile wie etwa Boni oder Dienstwagen.

Unternehmen ab 500 Mitarbeiter_innen sollen zudem verpflichtet werden, geregelte betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung zur Lohngleichheit einzuführen. Das neue Gesetz würde etwa 14 Millionen Beschäftigte betreffen.

Was spricht dagegen, zu wissen was mein Kollege oder Kollegin bei gleicher Arbeit verdient? Vorbei mit der Prämisse, über Geld spricht man nicht!

Auch eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern in den Spitzengremien der deutschen Wirtschaft bleibt in weiter Ferne: Hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf, die BAG begrüßt weitere Initiativen der Ministerin Vorgaben für eine Quote für Frauen in den Aufsichtsräten einzuführen.

Eine statistische Lohnlücke von etwa 21% zwischen Frauen und Männern wiederspricht dem Grundgesetz - das neue Gesetz ist ein Instrument, diese Ungerechtigkeit endlich zu beenden.