Offener Brief an Ministerin Dr. von der Leyen und Ministerin Dr. Schröder zum Betreuungsgeld /Grundsicherung nach SGB II
(2013)… Als sog. vorrangige Leistung ist das Betreuungsgeldauf SGB II-Leistungen anzurechnen. Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass es SGB II-Bezieherinnen größtenteils nicht freigestellt wird, ob sie Betreuungsgeld beantragen wollen. … Von Wahlfreiheit für Frauen und junge Familien kannhier also keine Rede sein.