Zweite Ergänzung zur Arbeits- und Argumentationshilfe für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zum SGB II

(2006)  Frauenpolitische Bewertung und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung vor Ort:

Mit dem Gesetz erfolgt eine (verfassungsrechtlich bedenkliche) Einschränkung des Freizügigkeitsrechts für Erwachsene unter 25 Jahren und ermöglicht die Unterhaltsheranziehung auch von nichtehelichen Lebenspartnern für Kinder (auch wenn dies nicht seine leiblichen sind) nunmehr bis zum 25. Lebensjahr in Bedarfsgemeinschaften. Dies kann zu einer besonderen Belastung von Partnerschaften alleinerziehender Frauen führen. Im übrigen widersprechen die o.g. Maßnahmen dem Grundsatz, den die BAG insbesondere für Frauen immer vertreten hat, nämlich dem Recht eines jeden Individuums auf eigenständige Existenzsicherung. 

Downloads