Verpflichtende Bestellungen von kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Die Länder werden aufgefordert, sich für die gesetzeskonforme Umsetzung einer modernen Gleichstellungs- und Frauenpolitik einzusetzen. Auf der Ebene der Länder und Kommunen ist die hauptamtliche Bestellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene als bundesweiter Standard zu installieren.

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