Bundesweites Verbot von sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Werbung an öffentlichen Plätzen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen (BAG) fordert das bundesweite Verbot von sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Werbung an öffentlichen Werbeflächen. Bei allen Werbeverträgen, die abgeschlossen werden, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuel- len Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt, zurückzuweisen ist.