MUSTERINHALTE FÜR LANDESGLEICHBERECHTIGUNGSGESETZE

Umsetzungshilfe zur Erfüllung des Verfassungsauftrages „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ im öffentlichen Dienst, insbesondere auf kommunaler Ebene.

„Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten setzen Gleichstellungspolitik intern in der Verwaltung und extern für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort um. Damit Gleichstellungspolitik auf dieser Ebene wirksam werden kann, ist eine Stärkung der bestehenden Strukturen notwendig.“, Auszug aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.(1)

Mit diesem Rückenwind und angesichts der Tatsache, dass in vielen Bundesländern zurzeit Novellierungen von Gleichstellungs- und/oder Frauenfördergesetzen geplant sind, haben wir – die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen – uns auf den Weg gemacht, eine Mustersammlung für Landesgleichstellungsgesetze zu erarbeiten. Wir verstehen die vorliegenden „Musterinhalte für Landesgleichstellungsgesetze“ als Diskussionsgrundlage für politische Entscheiderinnen und Entscheider, als Unterstützung für Kolleginnen auf Landesebene, die in die Entwicklung von guten Regelungen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages auf Landesebene einbezogen werden und als Ausdruck vieler guter Ideen, die den – uns bekannten – aktuellen Stand der Diskussion wiederspiegeln.  Nicht zuletzt bietet diese Broschüre die Möglichkeit, Transparenz über all die guten Ideen herzustellen, die bereits in einzelnen Bundesländern entwickelt wurden.

(1) Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, BMFSFJ, Drucksache 17/6240, 16.06.2011.

Hinweis zum Nutzungsrecht: 
Das alleinige Nutzungsrecht für die Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze inklusive der Erläuterungen liegt bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG).
Für die den Musterinhalten beigefügten Übersichten, Grafiken und Visualisierungen liegt das alleinige Nutzungsrecht bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V..
Das Recht zur Nutzung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Musterregelungen wird (mit Copyright-Hinweis: Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. 2014) der BAG erteilt.

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