Studie zu Minijobs, 2015, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Pressemitteilung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

19.10.2015

„Einbahnstraße Richtung Armut“: Landesfrauenbeauftragte kommentiert Minijob-Studie

Arbeitnehmerrechte – Fehlanzeige, dies hat jetzt eine bundesweite Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über Minijobs ergeben. Danach bekommt fast die Hälfte der befragten MinijobberInnen (46 Prozent) keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und mehr als ein Drittel (35 Prozent) keine Fortzahlung bei Urlaub. „Absicherung im Minijob ist nicht gegeben, das belegen die hier repräsentativ erhobenen Zahlen. Sie gelten auch für Bremen und zeigen ein weiteres Mal klar und deutlich, dass der Minijob eine Einbahnstraße Richtung Armut ist. Dieses Risiko tragen insbesondere Frauen, sie stellen unverändert die Mehrheit der im Minijob Beschäftigten“, erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe. „Wenn es um Armutsbekämpfung und -prävention geht, muss deshalb die Eindämmung von Minijobs oberstes politisches Ziel bleiben. Bremen sollte hier eine Initiative auf Bundesebene starten“, so Hauffe weiter und verweist auf die Bremer Koalitionsvereinbarung, die die Eindämmung bzw. Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausdrücklich als Ziele benennt.

Für die jetzt in Berlin präsentierte Studie wurden 7.500 Beschäftige und 1.100 Betriebe bundesweit befragt. Neben der Prekarität der Beschäftigungsverhältnisse hat die Befragung zudem ergeben, dass ein Drittel der geringfügig Beschäftigten seine Rechte nicht kennt. 15 Prozent der befragten Betriebe gaben an, ihre MinijobberInnen bei Krankheit nicht weiter zu bezahlen, 21 Prozent der Betriebe verweigern Lohnfortzahlung bei Urlaub. „Diese Zahlen belegen nichts anderes als die Ausbeutung der geringfügig Beschäftigten. Wer seinen Beschäftigten die materielle Sicherheit bei Krankheit und die nötige Erholungszeit zum Erhalt von Arbeitskraft verweigert, macht seinen Profit auf deren Kosten. Hier ist unverändert dringender Handlungsbedarf“, so Ulrike Hauffe. Neben den jetzt belegten Befunden sei zudem nachgewiesen, dass Minijobs keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind, sondern das Gegenteil: Je länger jemand im Minijob ist, desto weniger ist die früher erworbene Qualifikation wert. „Eine eigenständige Existenzsicherung kann ein Minijob nicht bieten. Für die Rente im Alter kommt auch kaum etwas zusammen. Der Minijob ist eine echte Armutsfalle“, resümiert die Landesfrauenbeauftragte.

Im Land Bremen ist jede fünfte Stelle ein Minijob, insgesamt sind es mehr als 72.000. Der Frauenanteil liegt bei rund 60 Prozent (42.500). 30.200 von ihnen sind ausschließlich im Minijob erwerbstätig, 12.300 von ihnen haben den Minijob im Nebenjob. (Stand Dezember 2013, Analyse des Arbeitsmarktes für  Frauen und Männer in Bremen).

 

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb1815.pdf. Sie bezieht sich auf die Situation in Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten.

 

Die ZGF hat die Broschüre „Ihre Rechte im Minijob“ herausgegeben: http://www.frauen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Minijob%2013-w.pdf