PM zum Adoptions-Verbesserungsgesetz

Adoptions-Verbesserungsgesetz muss deutlich nachgebessert werden!

Wir sind erleichtert darüber, dass der Bundesrat das Lesben-Diskriminierungsgesetz der Bundesregierung abgelehnt hat.

Die geplante Neuregelung hätte die ohnehin bestehende Benachteiligung von Zwei-Mütter-Ehen noch verschärft. Die Stiefkindadoption ist für dieses Lebensmodell nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen.

Der Gesetzentwurf hätte keine Verbesserungen gebracht – im Gegenteil. Zwei Mütter wären nicht als Eltern anerkannt worden, sondern hätten ein aufwändiges und langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen, verbunden mit einer Pflichtberatung. Eine absolute Diskriminierung - denn bei heterosexuellen Ehen in gleicher Situation ist dies nicht der Fall.

Wir sind der Ansicht: Der Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie gilt für alle, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.

Wir erwarten zügig einen neuen Entwurf der Zwei-Mütter-Ehen nicht benachteiligt - denn ohne eine Reform wird sich die Situation von lesbischen Familien weiter verschlechtern und sich ihre Diskriminierung und Bevormundung verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Roswitha Bocklage

Bundessprecherin