Pressemitteilung: PROSTITUTION. HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE KOMMUNEN

Knapp 100 Frauen – und Gleichstellungsbeauftragte diskutierten am 21.10., 10.00 – 17.00 Uhr in Berlin über die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes vor Ort in ihren Kommunen. Die Bundesregierung beschloss das Gesetz im März 2016, nach kontroversen Diskussionen verabschiedete dann der Bundestag im Juli 2016 das Prostituiertenschutzgesetz. Ab 1.7. 2017 kommen auf die Kommunen neue Aufgaben zu.

Bereits zuvor bezog die BAG Position, in einem Offenen Brief zur Ausgestaltung und Umsetzung des beschlossenen Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen.