Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Person (kurz Prostituiertenschutzgesetz) tritt am 01. Juli 2017 in Kraft.
Der zweite Teil der Dokumentation kann, als gedruckte Broschüre, formlos bei der Geschäftsstelle der BAG kommunaler Frauenbüros, kostenpflichtig, bestellt werden.