Prostitution

Prostitution oder Sexarbeit? In Deutschland erlauben oder nicht?

Diese Fragen werden von den mehr als 1600 kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterschiedlich beantwortet und durchaus kontrovers diskutiert. Einig sind sich alle allerdings darin: Die Grund- und Menschenrechte

von Frauen und Männern müssen gewahrt bleiben.

Prostitution ist gesellschaftliche Realität und die öffentliche Wahrnehmung pendelt zwischen Skandalisierung und Verharmlosung, Stigmatisierung und Verherrlichung. Die BAG tritt für eine differenzierte Betrachtung ein. Dazu gehört neben Schutz und Sicherheit auch die Geschlechterperspektive. Aber: die BAG positioniert sich eindeutig gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Beides sind Straftaten und immer strafrechtlich zu verfolgen.

Hier finden Sie Hintergrundmaterial  und Stellungnahmen

 

21. Oktober 2016 im Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24 in 10117 Berlin

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Person (kurz Prostituiertenschutzgesetz) tritt am
01. Juli 2017 in Kraft.

Mit der Umsetzung des Gesetzes kommen auf die Kommunen neue Aufgaben und Strukturen in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu. Diese gilt es frühzeitig zu erkennen und zu organisieren.

Offener Brief der BAG: Ausgestaltung und Umsetzung des beschlossenen Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Knapp 100 Frauen – und Gleichstellungsbeauftragte diskutierten am 21.10., 10.00 – 17.00 Uhr in Berlin über die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes vor Ort in ihren Kommunen.

Gleichstellungspolitik 3.0
06. - 08. September 2015

(2014)… auch hier gibt es zum Thema Prostitution unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen.