§219a StGB wird gestrichen!

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Dr. Buschmann,

die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, der zum einen die Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Berufsausübung herstellt und zum anderen den besseren Zugang zu Informationen für Frauen ermöglicht. 

Mit der Abschaffung des §219a wird das Selbstbestimmung- und Informationsrecht der Frauen gestärkt. Ärztinnen und Ärzte können nicht nur darüber informieren, ob sie Abbrüche vornehmen, sondern auch über Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches informieren ohne dass sie eine Strafverfolgung befürchten müssen. Für die Frauen bedeutet das, dass sie schneller an sachliche und qualifizierte Informationen ihrer Gynäkologin/ ihres Gynäkologen gelangen, auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Im Sinne aller Schwangeren, des Selbstbestimmungsrechts und einer verantwortungsvollen Medizin, fordert die BAG die Streichung des §219a StGB.

Die BAG hat auf ihrer Bundeskonferenz vergangenen Jahres in Flensburg weitergehende Beschlüsse zum individuellen, selbstbestimmten Recht von Schwangeren gefasst, welche über den vorliegenden Referentenentwurf zur Abschaffung des §219a StGB hinausgehen. So fordert die BAG ebenso die Abschaffung der §§ 218ff, den Ausbau der Beratungsangebote bei ungewollter Schwangerschaft, die Sicherstellung der medizinischen Schwangerschaftsabbruchversorgung und die Vermittlung der medizinischen Kenntnisse eines Schwangerschaftsabbruchs in der Aus- und Weiterbildung der Fachärzt*innen.

Die BAG dankt dem Bundesjustizminister für den Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§219a StGB)“.