Equal Pay Day 2014

Hier finden Sie die Forderungen der BAG und das Extrablatt zum Equal Pay Day 2014 zum Download. 

Um auf die Entgeltunterschiede in Deutschland aufmerksam zu machen, hat der BPW Germany e.V. 2008 den ersten Equal Pay Day / Tag der Entgeltgleichheit in Deutschland initiiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Frauenrat (DF) sowie der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) schließen sich der Durchführung des Equal Pay Day an und mit BPW Germany (BPW) zu einem nationalen Aktionsbündnis zusammen.

Forderungen der BAG zum Equal Pay Day

Damit eine der ältesten frauenpolitischen Forderungen einlösbar wird, ist noch einiges zu tun. Direkte und indirekte Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern lässt sich abbauen durch

  • systematische diskriminierungsfreie Bewertung der Arbeitsleistungen von Frauen.
  • Gleichstellung der professionellen Sorgeberufe mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung.
  • Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere beim Verbandsklagerecht, um die Anwendung diskriminierender Tarifverträge und Entlohnungssysteme verhindern zu können.
  • Einrichtung einer Enquetekommission zur unabhängigen Überprüfung jedes Tarifvertrages auf tatsächliche Diskriminierungsfreiheit, bevor er in Kraft tritt. Nachträgliche Überprüfung schon bestehender Tarifverträge.
  • Wahrnehmung der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes bei der Verhandlung diskriminierungsfreier und gleichstellungspolitischer Entgeltsysteme und Arbeitsbedingungen.
  • ein umfassendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft mit der Verpflichtung auf Umsetzung der Lohngleichheit sowie der grundsätzlichen Umsetzung der Grundsätze von Diskriminierungsfreiheit und Gleichheit. Verbindliche gesetzliche Vorgaben mit Sanktionen bei Nichterfüllung und effektive Kontrollinstanzen.
  • ausreichende Einführung eines existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohns
  • eine gesetzliche Quote für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Frauen wie in Norwegen
  • konsequente Unterstützung egalitärer Lebensmodelle.
    • Umwandlung des Ehegattensplittings, der Steuerklasse V, der Unterhaltsansprüche und ähnlicher ehezentrierter Formen der Existenzsicherung in eine individualisierte Form von Ansprüchen.
    • Gewährung von partnerschaftlicher Elternzeit ohne Reduzierung des Elterngelds. Anreize für Männer schaffen, um „Sorgearbeit“ zu übernehmen.
    • Schaffung von Arbeitsverhältnissen, die auf dem Zweiverdiener- und Karrieremodell gründen.
    • Systematischer Abbau von Geschlechterstereotypen.
  • Ausbau der bedarfsgerechten qualifizierten Kinderbetreuung und von Ganztagsschulen, Ausbau öffentlicher Pflegeangebote.
  • konsequente Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen und Jungen an Schulen und Modernisierung der betrieblichen Strukturen und Kommunikationsformen in typischen Männerberufen.

Das EXTRABLATT zum EPD als Download