Pressemitteilung Referentenentwurf zum §219a StGB

Die Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordern die ersatzlose Abschaffung des § 219a StGB!

Das sogenannte Werbeverbot für Ärztinnen und Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen bleibt bestehen. Mit Werbung ist hierbei auch die fachliche Information über Methoden und Risiken gemeint. Ärztinnen und Ärzte dürfen lediglich mitteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zu allen weiteren Informationen müssen sie auf Listen an anderer Stelle verweisen.

Für die betroffenen Frauen wird damit nichts besser! Sie werden gezwungen, sich in einer Situation, die für die allermeisten Frauen eine existentielle Krise bedeutet, notwendige und äußerst wichtige Informationen an unterschiedlichsten Stellen einzuholen anstatt ihnen umfassende und niedrigschwellige Informationen zur Verfügung zu stellen.

Eine lange Debatte über Selbstbestimmungsrechte der Frauen endet mal wieder ohne wirklichen Fortschritt.

 

Susanne Löb

für die Sprecherinnen der BAG