BAG-Bundessprecherin in Deutschlandfunk Kultur: Kontroverse um Kündigung der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten

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Kontroverse um die Kündigung der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten entfacht Diskussion über Arbeitsrecht und Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Die Entscheidung der fristlosen Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann in Erfurt hat landesweit Wellen der Kontroverse und Diskussionen über Arbeitsrecht sowie den Schutz von Betroffenen sexualisierter Gewalt ausgelöst. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hatte in einem Schreiben an den Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein ihr Befremden über diese Maßnahme ausgedrückt. 

BAG-Bundessprecherin Katrin Brüninghold äußerte sich am 8. Januar 2024 in einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur und betonte die Unterstützung der BAG gegenüber Mary-Ellen Witzmann. Katrin Brüninghold unterstrich im Interview: "Die Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist sehr komplex. Wir werden in alle gleichstellungsrelevanten Vorgänge mit einbezogen und legen oft den Finger in die Wunde. Wenn man als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein will, muss man Rückgrat haben. Beschwerden von Betroffenen sexualisierter Gewalt entgegenzunehmen und sie zu beraten, gehört auch zu den Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten."

Brüninghold bezeichnete die Suspendierung und fristlose Kündigung von Frau Witzmann als nicht nachvollziehbar. Sowohl das Thüringer Gleichstellungsgesetz als auch das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz decken das Vorgehen der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten ab, so Brüninghold. Die Kündigung sei ein gefährliches Signal , nicht nur für Betroffene sexualisierter Gewalt, sondern auch für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten und im Hinblick auf potenzielle Täter. 

Die Kündigung von Mary-Ellen Witzmann hat nicht nur lokale Reaktionen hervorgerufen, sondern auch eine breite Debatte über die Unterstützung von Gleichstellungsbeauftragten und bei der Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt ausgelöst. Die BAG setzt sich dafür ein, dass diese Angelegenheit gründlich geprüft wird und mögliche rechtliche Schritte entsprechend beleuchtet werden.

Hier kommen Sie zu den Beiträgen bei Deutschlandfunk Kultur:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/erfurt-und-die-folgen-welche-rechte-haben-gleichstellungsbeauftragte-dlf-kultur-54b87338-100.html 

https://www.deutschlandfunkkultur.de/erfurt-metoo-am-theater-dlf-kultur-b2b656c8-100.html